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Patientenverfügung

Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit

Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen werden eindeutig im Gesetz bestimmt.

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in 3. Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll - nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - am 1. September 2009 in Kraft treten. Weitere Informationen und die Regelungen im Einzelnen finden Sie hier auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz.

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

"Die Broschüre des Bundesministeriums gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können. Deshalb finden Sie in dieser Broschüre kein fertiges Formular. Sie finden Empfehlungen mit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung."

Neben der Broschüre können Sie sich Muster für eine Vorsorgevollmacht, für eine Konto-/Depotvollmacht, Vorsorgevollmacht und für eine Betreuungsverfügung herunterladen.

Formulierungshilfen Patientenverfügung Bundesjustizministerium
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Vorsorgevollmacht

Viele Menschen haben in einer Patientenverfügung festgelegt, was bei schwerer Krankheit mit ihnen geschehen soll, wenn sie aktuell nicht mehr selbst entscheiden können. Wichtiger ist noch eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Mit dieser bevollmächtigt eine Person eine andere Person im Falle einer Notsituation Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Informationen auf der Internetseite der Bundesärztekammer Patientenverfügung
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Vorsorgeregister

VORSORGEREGISTER DER BUNDESNOTARKAMMER

Seit dem 1.3.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten zum Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden.

DAS ZENTRALE VORSORGEREGISTER DER BUNDESNOTARKAMMER

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